Erklärung zur Barrierefreiheit

Ein fröhliches Kirwapaar beim Austanzen am Kirwabaum.

Das Sachgebiet Tourismus & Kultur des Landkreises Amberg-Sulzbach ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) und mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kulturerbe-kirwa.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist zu großen Teilen mit der Norm EN 301549, BITV 2.0, WCAG 2.1. vereinbar. Es gibt Ausnahmen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Grafiken und Bilder: Nicht alle enthaltenen Bilder bieten Alternativtexte, diese werden laufend nachbearbeitet.
  • Der integrierte Kirwakalender von www.kirwa-gemeinde.de auf der Seite „Kirwatermine“ ist möglicherweise nicht vollständig barrierefrei benutzbar. Da es sich hier um Bestandteile von Dritten handelt ist eine zeitnahe Umstellung nicht möglich. Wir bieten Ihnen hier telefonische Unterstützung (09621/39-135) an.
  • Nicht alle Bedienelemente sind mit der Maus ansteuerbar.
  • Die Navigation ist noch nicht mit der Tastatur bedienbar.

Grund: Vorübergehende Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.03.2025 erstellt. Der Erstellung dieser Erklärung liegt eine durchgeführte Selbstbewertung nach BITV-Test / EN 301 549 (Web) zugrunde. Die Erklärung wurde zuletzt am 25.03.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Fragen, Kommentare oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne unter kulturerbe-kirwa@amberg-sulzbach.de mitteilen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landkreis Amberg-Sulzbach

Schloßgraben 3

92224 Amberg

Tel: 09621 39135

E-Mail: kulturerbe-kirwa@amberg-sulzbach.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html