Das Sachgebiet Tourismus & Kultur des Landkreises Amberg-Sulzbach ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) und mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kulturerbe-kirwa.de.
Diese Website ist zu großen Teilen mit der Norm EN 301549, BITV 2.0, WCAG 2.1. vereinbar. Es gibt Ausnahmen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Grund: Vorübergehende Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung wurde am 03.03.2025 erstellt. Der Erstellung dieser Erklärung liegt eine durchgeführte Selbstbewertung nach BITV-Test / EN 301 549 (Web) zugrunde. Die Erklärung wurde zuletzt am 25.03.2025 überprüft.
Etwaige Fragen, Kommentare oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne unter kulturerbe-kirwa@amberg-sulzbach.de mitteilen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landkreis Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3
92224 Amberg
Tel: 09621 39135
E-Mail: kulturerbe-kirwa@amberg-sulzbach.de
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3
92224 Amberg
09621 / 39-135
kulturerbe-kirwa@amberg-sulzbach.de
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